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Die Kosten für die Audiodeskription eines 90-minütigen Films für Blinde und Sehbehinderte beziffern die Fraktionen auf rund 5.000 Euro, die Untertitelung für Hörbehinderte auf 1.000 Euro.
Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen müssen sich Kunst und Kultur „ohne Abstriche auch für Menschen mit Behinderung erschließen lassen“. Dies ergebe sich nicht zuletzt aus Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention. Nach Angaben von Union und Liberalen leben in Deutschland circa 1,2 Millionen blinde und sehbehinderte Menschen sowie weitere Millionen gehörlose, schwerhörige und ertaubte Menschen. Knapp 300.000 Menschen seien wegen ihrer Hörbehinderung schwerbehindert.
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