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Nach Angaben der Fraktion verzichtet die große Mehrzahl der Vertragsstaaten des Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten auf die Rekrutierung von freiwilligen Minderjährigen. Der UN-Ausschuss für die Rechte der Kindern habe die Bundesrepublik darauf bereits 2008 hingewiesen und angeregt, ebenfalls auf die Einberufung von Minderjährigen zu verzichten.
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