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Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche „reisekostenrechtlichen und haushalterischen Gesichtspunkte“ für die Wahl der Unterkunft ausschlaggebend waren, die das BKA zur Begründung gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk angeführt habe.
Außerdem erkundigen sie sich nach den Kriterien einer Unterbringung von BKA-Beamten bei einem heimatfernen Einsatz und ob dabei eine Überprüfung im Hinblick auf deren Sicherheit vorgenommen werde und ein „Abgleich mit Erkenntnissen über Treffpunkte von gewaltbereiten Szenen“ erfolge. Weiter soll die Bundesregierung darlegen, welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse ihr zum genannten Hotel vorliegen.
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