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Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich erfreut, dass der Gesetzentwurf jetzt abgeschlossen werden und damit ein Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäsche geleistet werden könne. Es sei im Laufe der Beratungen gelungen, im Regierungsentwurf noch enthaltene überflüssige Bürokratie abzubauen. Als Beispiel wurde die Pflicht zur Ernennung von Geldwäschebeauftragten in Unternehmen ab neun Beschäftigten genannt. Die Pflicht zur Ernennung dieser Beauftragten wurde mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Finanzunternehmen und Spielbanken reduziert.
Die große Zahl von Änderungsanträgen und mehrere Vertagungen habe nach Ansicht der SPD-Fraktion den Verbesserungsbedarf am Regierungsentwurf gezeigt. Es hätten aber wichtige Verbesserungen an dem zunächst mangelhaften Gesetzentwurf vorgenommen werden können, so dass dieser jetzt zustimmungsfähig sei. Ein Sprecher der SPD-Fraktion wies aber auch darauf hin, dass im Bereich des Online-Glücksspiels ein neues Geldwäscheproblem entstehen könne. Dieses Thema müsse auf der Prioritätenliste bleiben.
Dass nicht mehr alle Unternehmen ab neun Mitarbeitern einen Geldwäschebeauftragten ernennen müssen, wurde von der FDP-Fraktion begrüßt. Es seien jetzt auch vernünftige Rahmenbedingungen für das Aufladen von Geldkarten geschaffen worden. Wie die SPD-Fraktion begrüßte die FDP-Fraktion, dass das Gesetz nach drei Jahren auf seine Wirksamkeit überprüft werden solle.
Auch die Linksfraktion sprach von einer konstruktiven Diskussion über den Gesetzentwurf, der jedoch weiterhin verbesserungsbedürftig sei. So würden Geldspielgeräte nicht erfasst. Die Linksfraktion forderte außerdem einen Sonderkündigungsschutz für die Geldwäschebeauftragten. Diesen Sonderkündigungsschutz gebe es auch für andere Beauftragte in Unternehmen, etwa für den Abfallbeauftragten. Die Einrichtung eines Sonderkündigungsschutzes wurde zwar von den anderen Oppositionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt, von der Koalition jedoch abgelehnt.
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