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Jedoch gab es auch Widerspruch. Volker Wanek vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sagte, die in den Anträgen enthaltenen Intentionen könnten „auch ohne ein Präventionsgesetz“, „ohne neue bürokratische Hürden“ umgesetzt werden. Auch ohne Gesetz und in den vorhandenen Strukturen sei in den vergangenen Jahren bei Prävention und Gesundheitsförderung viel erreicht worden, etwa mit dem Kooperationsverbund Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten. Die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), Elisabeth Pott sagte, es brauche nicht zwingend ein Präventionsgesetz, wenn es – wie etwa bei der HIV/Aids-Prävention – einen „gemeinsamen politischen Willen“ und die Kooperation von Bund und Ländern gebe. Gleichwohl müsse die Finanzierung der Prävention deutlich erhöht werden. „Man kann nicht für 3,50 Euro die Prävention in ganz Deutschland verbessern“, betonte die Professorin.
Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (17/5384) ein Präventionsgesetz, in dem etwa die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen geregelt wird. Außerdem soll damit eine Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung als neue gemeinsame Organisationseinheit der Sozialversicherung, des Bundes und der Länder errichtet und finanziell unterstützt werden. Der Professor für Kindergesundheit an der Hochschule Magedeburg-Stendal, Raimund Geene, begrüßte den Stiftungsansatz. Es gebe zwar viele gute Ansätze für Gesundheitsförderung und Prävention, es fehle aber „bislang ein starker Akteur“. Auch Rosenbrock nannte eine Stiftung „eine gute Lösung“. Sinnvoll könne eine Orientierung an entsprechenden Ansätzen in der Schweiz sein.
Die Sozialdemokraten wollen ferner die Ausgaben der Krankenkassen für Prävention erhöhen. Dazu solle pro Versichertem ein Mindestausgabenrichtwert von zehn Euro festgelegt werden. Der Vertreter des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), zeigte sich in der Anhörung darüber „erstaunt“. Dies bedeute eine Steigerung auf mehr als das Doppelte des derzeitigen Volumens, sagte Wanek. Das wäre aus seiner Sicht derzeit „nicht machbar“.
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (17/6304) von der Bundesregierung, schnellstmöglich einen Präventionsgesetzentwurf vorzulegen. Die Abgeordneten schlagen vor, „eine Koordinierungs- und Entscheidungsstelle auf Bundesebene zu schaffen, die organisatorisch an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) angebunden wird und über eigene finanzielle Mittel im Rahmen eines Fonds verfügt“. An dem einzurichtenden Fonds sollen sich nach Vorstellungen der Linksfraktion Bund, Länder, die Sozialversicherungszweige und die private Kranken- und Pflegeversicherung beteiligen. „Zusätzlich sind zum Start aus dem Bundeshaushalt in den nächsten vier Jahren jeweils eine Milliarde Euro in den Fonds einzuzahlen“, verlangen die Abgeordneten. Nach Abschluss der Aufbauphase sei der Finanzierungsbeitrag des Bundes für die Folgejahre rechtzeitig festzulegen. Von den Gesamtmitteln des Fonds sollten 75 Prozent von der kommunalen Ebene abgerufen werden, heißt es in dem Antrag.
Die Grünen wollen mit ihrem Antrag (17/5529) Prävention und Gesundheitsförderung als Aufgabe in den Sozialgesetzbüchern verankern und neben der gesetzlichen auch die private Kranken- und Pflegeversicherung an der Finanzierung beteiligen. Das Finanzvolumen solle in der Startphase 500 Millionen Euro betragen und in den Folgejahren jeweils um zehn Prozent erhöht werden, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag.
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