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Deshalb soll die Bundesregierung die Führerscheinpflicht für Sportboote von 3,68 KW (5 PS) auf 11,4 KW (15 PS) erhöhen und für den erfolgreichen Charterschein sollen weitere Gebiete ausgewiesen werden. Außerdem sollen die unterschiedlichen Verordnungen für Führerscheinprüfungen soweit wie möglich zusammengefasst und die Ausbildung soll stärker auf praktische Grundfähigkeiten abgestellt werden. Außerdem soll sich die Regierung auf EU- und internationaler Ebene für die gegenseitige Anerkennung von Funkzeugnissen einsetzen. Zudem sollen unter anderem die Mindestausrüstungsstandards für Charteryachten an das jeweilige Fahrtgebiet und nicht die Schiffsgröße angepasst werden.
Die Regelungen in der deutschen Sport- und Freizeitschifffahrt dienen zwei Zielen: Erhalt der Sicherheit auf dem Wasser sowie erleichterter Zugang für Interessierte auf das Wasser, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Im europäischen Vergleich habe Deutschland auf diesem Sektor die „mit Abstand“ strengsten Führerscheinvorschriften. Um die Attraktivität des Wassersporttourismus zu sichern und zu steigern, sollten die generellen Anforderungen an eine Führerscheinpflicht abgesenkt werden. Dieses bedeute keinen Verlust an Sicherheit, heißt es in dem Antrag.
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