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„Die Mordserie der unter dem Namen ,Nationalsozialistischer Untergrund‘ (NSU) firmierenden Neonazigruppe hat sich zu einem der größten Skandale der deutschen Sicherheitsbehörden entwickelt“, heißt es in dem Antrag. Der Verdacht stehe im Raum, „dass Verfassungsschutzbehörden, trotz Durchsetzung des engen Umfeldes der späteren Täter mit V-Leuten, die Gruppe auf fahrlässige Weise aus dem Blick verloren haben und nicht in der Lage waren, eine über zehn Jahre andauernde Mord- und Verbrechensserie zu stoppen“. Es stelle sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit „nicht nur des Verfassungsschutzes, sondern auch des Einsatzes von V-Leuten in der Naziszene, wenn diese ganz offensichtlich keinerlei Beitrag zur Verhinderung schwerster Verbrechen liefern konnten“.
Der Fall der neonazistisch motivierten Mordserie sei darüber hinaus ein weiterer Beleg, dass die V-Leute zu einer Stärkung der Szene führen können, argumentiert die Fraktion weiter. Mit der Bezahlung von V-Leuten trage der Staat „zur finanziellen Unterstützung von Nazistrukturen bei, denen auch die Täter der Mordserie entstammten“. So solle der „mit dem Mordtrio verbundene Anführer des ,Thüringer Heimatschutzes‘ und spätere NPD-Kader Tino Brandt“ circa 200.000 D-Mark vom Staat erhalten haben, mit denen er nach eigener Aussage die eigenen Organisationen unterstützt habe.
Wie die Abgeordneten zudem schreiben, stellt die Anwesenheit von V-Leuten in der NPD „das wichtigste Hindernis für ein neues Verbotsverfahren“ gegen die Partei dar. Die Durchsetzung der NPD mit staatlich bezahlten Spitzeln sei damit zur „verlässlichsten Sicherung“ der Partei vor einem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht geworden.
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