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Wie aus der Antwort hervorgeht, wurde vom Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Zollfahndungsdienst Software zur Überwachung verschlüsselter Telefonate über das Internet (Quellen-TKÜ) eingesetzt. Die von Bundesbehörden eingesetzte Software sei in jedem Einzelfall durch Anwendungstests auf die Einhaltung der einschlägigen Vorgaben geprüft worden. Ergebnis der Prüfung sei jeweils gewesen, „dass die Vorgaben eingehalten wurden“.
Die Qualitätssicherung bei der Herstellung der Software habe dem Unternehmen oblegen, das sie entwickelt hat, schreibt die Regierung weiter. Die Sicherung des Funktionsumfangs bei der Anwendung der Software sei im Rahmen der genannten Testmaßnahmen erfolgt. Darüber hinaus würden alle Daten protokolliert, die an die Überwachungssoftware gesendet oder von dieser empfangen werden.
Der Quellcode der eingesetzten Software lag den beauftragenden Bundesbehörden der Antwort zufolge nicht vor. Wie die Regierung erläutert, wird der Quellcode einer vermarkteten Software als Vermögenswert eines Unternehmens beurteilt und demzufolge als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis geschützt. Die Bereitstellung eines Quellcodes sei im Bereich der Privatwirtschaft daher unüblich. Anstelle einer Quellcodeanalyse hätten Bundesbehörden in jedem Einzelfall Anwendungstests vorgenommen.
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