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Die Grünen hatten gefragt, was die Bundesregierung unternehme, damit Plankrankenhäuser, die eine Privatklinik ausgründen, nicht ihre öffentlichen Mittel zur rein privatwirtschaftlichen Gewinnerzielung einsetzen. Nach dem Fünften Sozialgesetzbuch sind die Krankenkassen zur Erstattung der Behandlungskosten in den Krankenhäusern verpflichtet, die in den Landeskrankenhausplänen verzeichnet sind. Die Grünen verweisen darauf, dass die ausgegründeten Privatkliniken nicht den Bestimmungen des Krankenhausrechts insbesondere in Bezug auf die Entgeltberechnung unterliegen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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