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Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, ob die Einnahmen aus Trassenentgelten vollständig zum Betrieb und zur Instandhaltung der jeweiligen Trassenabschnitte verwendet werden und ob sie die Einschätzung teilt, dass aus dem Bereich der DB Netz AG Gewinne erzielt wurden, die nicht zur Instandhaltung und Pflege der Schieneninfrastruktur eingesetzt werden.
Weiterhin interessiert die Abgeordneten, womit die Preissteigerung zum 11. Dezember 2011 für die Benutzung der Schieneninfrastruktur in Höhe von durchschnittlich etwa 2,5 Prozent vor dem Hintergrund der erfolgten Rationalisierungen begründet ist.
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