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Mit der Mediengesetzgebung von 2010 wurde in Ungarn eine neue nationale Kontrollbehörde geschaffen, die hohe Geldstrafen gegen Rundfunk- und Fernsehsender verhängen darf, falls diese Inhalte verbreiten, die dem „öffentlichen Interesse“, der „allgemeinen Moral“ und der „nationalen Sicherheit“ zuwiderlaufen. Dies hatte innerhalb der Europäischen Union zum Teil massive Kritik hervorgerufen, da das Gesetz als erhebliche Einschränkung der Pressefreiheit gewertet wurde und wird.
Auch die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, sie halte an ihrer Kritik der ungarischen Mediengesetze fest. Denn die zwischen der EU-Kommission und der ungarischen Regierung vereinbarten Änderungen am Mediengesetz seien lediglich technische Änderungen gewesen, so die Begründung der Bundesregierung. Insbesondere zweifelt sie an der Konzeption des Medienrates, der Pflicht zur Offenlegung von Quellen sowie den inhaltlichen Vorgaben durch „zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe“, verbunden mit weitreichenden Sanktionsmöglichkeiten, schreibt die Regierung weiter.
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