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Die Grünen fordern daher entsprechende Änderungen des Gesetzes: „Gerade in Bereichen, in denen einzelne Bürger keine Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung haben, ermöglicht die Verbandsklage die verbesserte Durchsetzung umweltrechtlicher Standards“, heißt es in der Begründung der Fraktion. Durch bessere Klagemöglichkeiten könnten Defizite in bestimmten Verfahren erkannt und beseitigt werden, schreiben die Grünen weiter. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Stiftungen eine Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erhalten, wenn sie vorwiegend Ziele des Umweltschutzes fördern. Außerdem soll durch das Gesetz die gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen erleichtert werden.
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