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Aus der Antwort geht weiter hervor, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung von heute 19,9 Prozent bis auf 22 Prozent im Jahr 2030 ansteigt. Würde auf die Anhebung der Altersgrenzen verzichtet, fiele der Beitragssatz im Jahr 2030 um 0,5 Prozentpunkte höher aus. Gleichzeitig wäre das Sicherungsniveau vor Steuern um 0,6 Prozentpunkte geringer, heißt es in dem Schreiben.
Die Bundesregierung schreibt außerdem, dass am 31. Dezember 2009 etwa 8,5 Millionen Menschen eine Rente von rund 684 Euro monatlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhielten. Das seien rund 48,2 Prozent aller Renten wegen Alters zu diesem Stichtag. Allerdings seien diese Angaben zur Beurteilung der konkreten Einkommenssituation im Alter nicht aussagekräftig, da weder weitere Alterseinkommen noch der Kontext des Gesamthaushaltes dabei berücksichtigt werden. „Geringe Renten sind kein Indiz für geringes Gesamteinkommen im Alter“, so die Regierung. Die Nettogesamteinkommen von Rentnerhaushalten lägen deutlich über den durchschnittlichen Renten. So verfügten alleinstehende Männer im Alter über durchschnittlich 1.451 Euro monatlich, bei alleinstehenden Frauen seien es rund 1.188 Euro. Rentnerehepaaren stünden monatlich etwa 2.248 Euro zur Verfügung. Tatsächlich liegt der Anteil jener, die ab 65 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter beziehen, nur bei 2,5 Prozent. Damit seien 97,5 Prozent dieser Altersgruppe nicht bedürftig, heißt es in der Antwort weiter.
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