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Darüber hinaus sei durch „diverse Neuregelungen über die letzten Jahre hinweg“ ein „kaum mehr zu überblickendes Gefüge an Vorschriften entstanden, welches der dem Thema Sicherheitsverwahrung immanenten hochsensiblen und vielschichtigen Problematik nicht gerecht wird“, heißt es in dem Antrag weiter.
Deshalb fordert die Linksfraktion die Einsetzung einer Expertenkommission, die sich mit dem Thema Sicherheitsverwahrung auseinandersetzt. Nach Ansicht der Fraktion sollte sich die Kommission aus „Justizpraktikerinnen und Justizpraktikern, Gesellschaftswissenschaftlerinnen und Gesellschaftswissenschaftlern, Expertinnen und Experten des Straf-, Polizei- und Verfassungsrechts, psychiatrischen, psychologischen und kriminologischen Sachverständigen, sowie Vertreterinnen und Vertretern von Opferschutzverbänden“ zusammensetzen.
Die Kommission solle sich zuerst mit der generellen Feststellung zur Frage des Handlungsbedarfes zum Schutz vor Wiederholungstätern hinsichtlich der Sicherheitsverwahrung auseinandersetzen. Anschließend solle sie gegebenenfalls neue Vorschläge bis Anfang 2013 für eine Lösung erarbeiten, die menschen- und verfassungsrechtlich unbedenklich ist.
Bis Mitte 2013 muss laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 ein ganzheitliches Gesamtkonzept zur Zukunft der Sicherheitsverwahrung vorliegen.
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