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Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten auf gemeinsame Regeln zur Festlegung von Flughafenentgelten für Flughäfen mit jährlich mehr als fünf Millionen Fluggastbewegungen. Flughafenentgelte werden erhoben für die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen, die ausschließlich von Flughafenbetreibern bereitgestellt werden und mit Landung, Start, Beleuchtung und Abstellen von Flugfahrzeugen sowie mit der Abfertigung von Fluggästen und Fracht in Zusammenhang stehen. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass diese Flughafenentgelte in transparenter und nicht diskriminierender Weise erhoben werden. Deshalb sollen regelmäßige Konsultationen zwischen Flughafenunternehmen und Flughafennutzer eingerichtet werden.
Mit dem Gesetzentwurf sollen zugleich die Verbraucherschutzbestimmungen aus der Verordnung (EG) Nummer 1008/2008 und des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft umgesetzt werden. Dabei geht es vor allem darum, allen Kunden transparente Preise und in gleicher Weise Zugang zu den angebotenen Flugpreisen zu gewähren. Dadurch soll die Vergleichbarkeit von Flugpreisen erleichtert werden.
Zudem sollen durch den Gesetzentwurf unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Drohnen) als eine neue Kategorie von Luftfahrzeugen eingeführt werden. Weiter soll klargestellt werden, dass Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern genauso wie Flugsportgeräte generell von der Betriebsgenehmigung nach Paragraf 20 Absatz 1 befreit sind. Dies soll auch gelten, wenn Flüge dieser Art gewerblich oder im Rahmen einer Vereinstätigkeit durchgeführt werden.
Der Bundestag wird am kommenden Donnerstag erstmals über den Gesetzentwurf beraten.
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