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Zu einer 1963 an Pakistan erteilten Nachbaugenehmigung für G 3-Gewehre heißt es in der Antwort, es gebe Erkenntnisse, dass Pakistan Gewehre ins Ausland geliefert habe. Für den fortdauernden Nachbau des G 3 und insbesondere für die Ausfuhr dieser Waffen gebe es jedoch keine ausreichenden Vereinbarungen, schreibt die Regierung. Neben Pakistan finde auch in Iran eine Produktion deutscher Kleinwaffentypen auf Grund von lange erloschenen Lizenzvereinbarungen statt. Zulieferungen dafür aus Deutschland würden nicht mehr genehmigt. „Darüber hinaus sieht die Bundesregierung keine Erfolg versprechenden Mittel, um Einfluss auf die Fertigung in diesen Ländern zu nehmen“, heißt es in der Antwort.
Das wertmäßige Volumen der von der Bundesregierung erteilten Ausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffen habe 2010 49,54 Millionen Euro betragen. Der prozentuale Anteil an den Gesamtgenehmigungen liege unter ein Prozent.
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