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Der Vorschlag des Bundestages sei kein tragfähiger Kompromiss, heißt es in der Unterrichtung des Bundesrates. Der Vorschlag sei für die Behörden der Länder „kaum nachvollziehbar“. Er stelle vielmehr eine „Rosinenpickerei“ dar, durch die gewerbliche Sammler begünstigt würden, heißt es in dem Papier weiter. Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz soll die EU-Abfallrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.
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