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Bei den meisten Riester-Verträgen handelt es sich um Versicherungen (10,639 Millionen), gefolgt von Investmentfondsverträgen (2,921 Millionen). Außerdem gibt es 733.000 Banksparverträge. Die noch relativ junge Möglichkeit zu „Wohn-Riester“/Eigenheimrente nutzen bereits 704.000 Bundesbürger.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auch auf die Möglichkeit hin, dass bis zu 15 Prozent der Beiträge zur Riester-Rente zur Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos eingesetzt werden können. Unbestritten berge eine Erwerbsminderung während der typischen Erwerbsphase ein Risiko für das spätere Alterseinkommen. Zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes in der ersten Säule der Alterssicherung (gesetzliche Rente) plant die Bundesregierung, die sogenannte „Zurechnungszeit“ bei den Erwerbsminderungsrenten stufenweise von heute 60 Jahren auf das 62. Lebensjahr anzuheben. Damit werde das Niveau der Erwerbsminderungsrenten langfristig um etwa fünf Prozent erhöht. „Erwerbsgeminderte werden damit langfristig so gestellt, als ob sie mit dem bisherigen Einkommen zwei Jahre länger als bisher weiter gearbeitet hätten“, heißt es in der Antwort. Die Verlängerung solle parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze erfolgen, damit sich der Abstand der Zurechnungszeit zur Regelaltersgrenze nicht vergrößere, sondern auch in Zukunft fünf Jahre betrage.
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