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Die Linke begründete ihren Änderungsantrag damit, dass durch die zu erwartende steigende Intensivierung der Landwirtschaft der konkrete Schutz der Bodenfruchtbarkeit zu einer immer wichtigeren Frage werde. „Die Bodenfruchtbarkeit muss akzentuierter durch das Gesetz geschützt werden“, hieß es aus der Fraktion. Der Linken sei bei Antragstellung bewusst gewesen, dass die Forderung im Ergebnis im Konflikt mit EU-Recht stehen könnte. Doch die Fraktion plädierte dafür, mögliche Konflikte auszutragen.
Auch Bündnis 90/Die Grünen erachtete die Forderung für richtig und schloss sich dem Änderungsantrag an. Die Fraktion kritisierte, dass die Regierung sich gegen den expliziten Schutz der Bodenfruchtbarkeit sperre. Die Grünen kündigten jedoch an, dass sie sich bei der Abstimmung des Gesetzentwurfes enthalten, weil es „richtig und notwendig“ ist, das bisher geltende Düngegesetz an EU-Recht anzupassen.
Ein Vertreter der Bundesregierung erklärte, dass es entsprechende Verhandlungen zu dem Thema in der EU-Kommission gegeben habe, doch hätte diese Forderung dem EU-Vertragsrecht widersprochen. „Aber inhaltlich kommt das Gesetz der Forderung entgegen, weil der Boden dem Naturhaushalt zuzuzählen ist“, hieß es. Insgesamt schätzte die Bundesregierung das Gesetz als bedeutend ein, weil „die gegenseitige Anerkennung in der EU wichtig ist“.
Erforderlich wurde die Änderung des bereits seit Januar 2009 gültigen Düngegesetzes, weil die Europäische Kommission die Rechtsauffassung vertritt, dass sich das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung auch auf Düngemittel erstreckt. Danach sollen alle Düngemittel in Deutschland verkauft werden dürfen, die in der Europäischen Union, der Türkei oder Staaten zugelassen sind, die dem Abkommen über die Gründung der europäischen Freihandelsassoziation und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
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