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In dem Antrag forderte die Grünen-Fraktion eine gesetzliche Besserstellung von Flüchtlingen unter 18 Jahren. Nachdem die Bundesregierung Anfang Mai dieses Jahres beschlossen habe, den deutschen Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, müssten nun die bundesrechtlichen Konsequenzen durch Anpassungen insbesondere im Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz gezogen werden, hatte die Fraktion ihren Vorstoß begründet.
So sollte nach dem Willen der Grünen festgeschrieben werden, dass „Verfahrenshandlungen“ nach dem Aufenthalts- und den Asylverfahrensgesetz nur Ausländer vornehmen können, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch sollte das Asylbewerberleistungs- und das Aufenthaltsgesetz so geändert werden, dass „das in der UN-Kinderrechtskonvention enthaltene Recht auf Schuldbildung sowie der unbeschränkte Zugang zu ärztlicher Hilfe und Gesundheitsfürsorge sowie auf uneingeschränkte Sozialleistungen für alle in Deutschland lebenden Kinder gilt“.
Ferner sollte dem Antrag zufolge klargestellt werden, dass unbegleitete Minderjährige an der deutschen Grenze künftig nicht mehr zurückgewiesen beziehungsweise aus Deutschland zurückgeschoben werden.
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