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Nach dem Gesetzentwurf, der am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, will die Regierung mit einer Reihe von Maßnahmen die Konkurrenzfähigkeit des Bundes bei der Gewinnung von Nachwuchskräften „im Wettbewerb mit anderen Dienstherren und der Wirtschaft“ erhalten. Vorgesehen ist laut Vorlage unter anderem die Einführung eines „Personalgewinnungszuschlags“, der es den Bundesbehörden ermöglichen soll, „mit einem finanziellen Anreiz auf Personalengpässe zu reagieren und gezielt Fachkräfte zu gewinnen“. Zudem soll eine „Ausgleichszulage“ bei Versetzungen in den Bundesdienst „im Einzelfall auftretende Besoldungsunterschiede“ ausgleichen. Daneben sieht der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Maßnahmen wie etwa eine Vereinfachung der Regelungen zum Familienzuschlag vor.
Zur Begründung der geplanten Besserstellung von Spitzenbeamten bei einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand verwiesen die Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag darauf, dass diese „jederzeit mögliche Versetzung“ gerade für „lebensjüngere Beamte zu erheblichen Einkommensbußen“ führe. Dem solle „die teilweise Wiedereinführung des bis Ende 1998 geltenden Rechts entgegenwirken, wodurch bis zu drei Jahre im einstweiligen Ruhestand als ruhegehaltsfähig anerkannt werden können“.
In der Ausschusssitzung betonte die SPD-Fraktion, sie hätte dem Gesetzentwurf in seiner Ausgangsfassung zustimmen können, was jedoch aufgrund des Änderungsantrags der Koalition nicht möglich sei. Dieser sehe einen „Goldenen Handschlag“ für politische Beamte vor, der nicht notwendig sei. Damit setze die Koalition ein „falsches Signal“.
Die CDU/CSU-Fraktion sagte dagegen, es gehe bei der Regelung weder um einen „Goldenen Handschlag“ noch um parteiliche Erwägungen. Sie verwies zugleich darauf, dass auf einer Sachverständigenanhörung alle Experten den Regierungsentwurf begrüßt hätten.
Die FDP-Fraktion argumentierte, das Gesetz bringe zahlreiche Verbesserungen. Zugleich warf sie die Frage auf, ob es richtig sei, wenn es sich für einen mit der Besoldungsstufe B 6 bezahlten Beamten nicht lohne, befördert zu werden. Sie halte die geplante Neuregelung für politische Beamte „nachhaltig für richtig“.
Die Fraktion Die Linke kritisierte die in dem Änderungsantrag vorgesehene Schaffung des Amtes eines Direktors beim Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), die von dem unabhängigen Rat nicht gewünscht sei. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen monierte, es solle beim SRU eine Stelle geschaffen werden, ohne dass mit dem Gremium darüber gesprochen werde.
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