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Sie fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Berichterstattung gegenüber dem Bundestag in europapolitischen Belangen qualitativ zu verbessern und zu vervollständigen. Dazu gehört nach den Vorstellungen der Abgeordneten unter anderem das intergouvernementale Handeln der Mitgliedstaaten im Rahmen der Ziele der Europäischen Union. Aus Sicht des Bundestages seien grundsätzlich alle Initiativen für Vertragsentwürfe und dazugehörige Dokumente sowie geplante Rechtsakte in die Berichterstattung einzubeziehen, die im weiteren Sinne unter den in Artikel 23 Absatz 2 GG verwendeten Begriff der „Angelegenheiten der Europäischen Union“ gefasst werden können. In diesem Zusammenhang solle insbesondere jene Bestimmung des EUZBBG konkretisiert werden, wonach die Bundesregierung über Sitzungen im Rahmen der Euro-Gruppe, des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees sowie des Wirtschafts- und Finanzausschusses lediglich mündlich berichtet. Die Abgeordneten fordern darüber hinaus, dem Bundestag eine angemessene Frist einzuräumen für Beratungen, in denen es um Eilentscheidungen geht.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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