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Der Doktor sei kein Bestandteil des Namens und zur Identifizierung einer Person nicht notwendig, schreiben die Abgeordneten zur Begründung ihres Vorstoßes. Zudem sei seine Eintragung in Personaldokumente international unüblich und sorge für Verwirrung. Die Streichung des Doktorgrades bedeute daher „eine Anpassung an internationale Gepflogenheiten“. Darüber hinaus habe „eine Reihe öffentlich gewordener prominenter Plagiatsfälle in letzter Zeit deutlich gemacht, dass es in Deutschland offenbar Anreize gibt, den Doktor nicht als Nachweis wissenschaftlicher Qualifikation zu erlangen, sondern vorrangig zur Steigerung der gesellschaftlichen Reputation“, heißt es weiter. Die Streichung mache deutlich, dass es sich nicht um die ehrenvolle Kennzeichnung einer Person handele, sondern um einen wissenschaftlichen Qualifizierungsnachweis.
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