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Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, die „allgemein mit dem Internet verbundenen, vielfältigen Rechtsunsicherheiten im Datenschutzrecht zu beseitigen“ und sich auf europäischer Ebene im Rahmen der angekündigten Reform des EU-Datenschutzrechts „für eine umfassende Neuregelung mit dem Ziel der Verwirklichung eines hohen Schutzniveaus“ einzusetzen. Unabhängig davon solle sie bereits jetzt die „bestehenden bundesdeutschen datenschutzrechtlichen Vorgaben“ präzisieren. Dies gilt der Vorlage zufolge unter anderem im Hinblick auf das Recht der Nutzer auf Löschung der von ihnen eingestellten Daten. Auch sollen laut Antrag Verträge nicht davon abhängig gemacht werden dürfen, dass die Betroffenen „umfänglich in die Verarbeitung ihrer Daten unter anderem zu Werbezwecken oder zur Profilbildung einwilligen“. In Bezug auf soziale Netzwerke soll die Regierung nach dem Willen der Grünen-Fraktion unter anderem Regelungen schaffen, „die besondere Schutzvorkehrungen der Persönlichkeitsrechte Minderjähriger gewährleisten“
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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