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Zur Erkundung des Salzstocks Gorleben forderte Röthemeyer, das gesamte Areal des Stocks solle erkundet werden. „Je größer die Fläche für die Erkundung, desto geringer der Eingriff in den Boden.“ Der Wissenschaftler war einer der Autoren des PTB-Zwischenberichts, auf Grund dessen die Bundesregierung 1983 entschied, sich bei der Suche nach einem Endlager für Atommüll auf den Standort Gorleben zu beschränken. Der Gorleben-Ausschuss geht der Frage nach, ob es im Vorfeld dieser Entscheidung zu Einflussnahmen oder Manipulationen gekommen ist.
Die Entscheidung der Behörden, sich bei der untertägigen Erkundung wegen fehlender Salzrechte vorerst auf die Nordostpassage zu beschränken, hatte Röthemeyer mit Bedenken quittiert. „Umfahrungen sind nicht nur eine Frage der Optimierung, sondern der Sicherheit.“ Zu den in der Nordpassage ausgemachten Schichten von Anhydrit sagte Röthemeyer: „Es sollte möglichst keine Experimente mit Anhydrit geben.“ Im Bergbau können aufquellende Anhydritschichten die Stollen verengen und die anliegenden Gesteinsschichten sprengen. „Sie können Wegsamkeiten schaffen und auch zu späterem Zeitpunkt zu Gefährdungen führen“, sagte Röthemeyer. „Ohne die Erkundung der Südwestpassage kann keine belastende Aussage gemacht werden.“
Auf die Frage, wie auf Behördenseite mit seinen geäußerten Bedenken umgegangen sei, antwortete Röthemeyer: „Mit mir wurde nicht diskutiert.“ Er habe einen Vermerk an die Amtsleitung geschickt, „von daher kann ich nichts dazu sagen“. Auf Vorhalt einer Äußerung Henning Rösels vor dem Ausschuss, wonach der ehemalige Vizepräsident des Bundesamts für Strahlenschutz sagte, aus einem Diskussionsprozess auch mit widerstreitenden Positionen sei die Meinung für eine Erkundung der Nordostpassage entstanden, erwiderte Röthemeyer: „Das muss kein Widerspruch sein, weil ich es für verkraftbar halte, den Salzstock so lange zu erkunden, bis die bisherigen Probleme für die weitere Erkundung ausgeräumt sind.“
Der ehemalige PTB-Abteilungsleiter sagte, der Bund sei zuständig für die Lagerung. Gorleben sei der PTB vorgegeben worden. „Unter diesen Rahmenbedingungen ist es Aufgabe des Gesetzgebers, für umfassende Bedingungen zu sorgen.“
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