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In der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt die Regierung, eine bundeseinheitliche Regelung sei ausdrücklich vom Grundgesetz vorgesehen: „Andernfalls wäre nicht auszuschließen, dass Gemeinden, die nach Größe, Funktion und Struktur vergleichbar sind, je nach Zugehörigkeit zu einem Land unterschiedliche Einnahmen aus der Einkommensteuer zu verzeichnen hätten.“
Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens aus der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer sowie zwölf Prozent des Aufkommens an Kapitalertragsteuer. Im Jahre 2012 werde das Aufkommen dieses Gemeindeanteils an der Einkommensteuer bei 27,6 Milliarden Euro liegen, erwartet die Bundesregierung. Mit der jetzt vorgesehenen Anhebung der zuletzt 2006 geänderten Höchstbeträge könne den Zielen der Gemeindefinanzreform weitgehend entsprochen werden.
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