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Dazu verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf, dass gewalttätige Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen auch in der An- und Abreisephase „und damit im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich der Bundespolizei“ erfolgten. Zur Verhinderung von gewalttätigen Auseinandersetzungen sowie zum Schutz von Sachwerten und insbesondere zum Schutz unbeteiligter Reisender seien „neben Maßnahmen an Bahnhöfen auch polizeiliche Maßnahmen in fahrenden Zügen unerlässlich“. Im Einzelfall könne es im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe erforderlich sein, dass die Bundespolizei Personenzüge anhält, um Maßnahmen gegen Gewalttäter zu ergreifen.
Voraussetzung dafür sei, „dass bereits erhebliche Straftaten durch gewalttätige Personengruppen begangen wurden oder zu erwarten sind, weniger einschränkende Maßnahmen bisher keinen polizeilichen Erfolg hatten oder von vornherein keine Aussicht auf Erfolg haben und bei einem späteren Einschreiten von einer fortgesetzten Begehung von Straftaten auszugehen ist“, erläutert die Regierung. Aufgrund der „Komplexität der zu ergreifenden polizeilichen Maßnahmen, der erheblichen Bedeutung für die reisenden Personen und den betrieblichen Ablauf im Eisenbahnverkehr“ habe die Bundespolizei hierzu ein Einsatzverfahren konzeptionell vorbereitet.
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