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Das Verfahren solle eine zügige Entscheidung in einfach gelagerten Fällen ermöglichen, in denen ein Asylantrag offensichtlich unbegründet ist und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dies innerhalb von zwei Tagen feststellen kann, schreibt die Regierung. Damit werde das Ziel verfolgt, „Personen, die erkennbar ohne jeglichen Schutzbedarf sind, gar nicht erst nach Deutschland einreisen zu lassen“.
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