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Die Frage, inwieweit Abwasser aus Haushalten von den Überwachungspflichten ausgenommen werden, muss nach Angaben der Bundesregierung noch geklärt werden. Der Bundesregierung liegen derzeit keine Gutachten vor, die die Verunreinigung des Grundwassers durch kommunale oder häusliche Abwässer dokumentieren, schreibt die Regierung weiter.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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