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Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Stellungnahme ab. Sie verweist darauf, dass es für Personenbeförderungen mit Schiffen im genehmigten Linienverkehr und im Fährverkehr innerhalb einer Gemeinde oder bei Beförderungen von nicht mehr als 50 Kilometern auch nach Auslaufen dieser Übergangsregelung beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent bleibe. Für die anderen Fälle habe der Gesetzgeber entschieden, dass mit dem Auslaufen der Übergangsregelung die Regelbesteuerung in Höhe von 19 Prozent eintrete. Die Branche habe Zeit genug gehabt, sich darauf einzustellen.
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