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Im Berichtszeitraum hat laut Vorlage „die Bundesregierung – soweit dies für das Gremium ersichtlich war – in der überwiegenden Zahl der Fälle angemessen, zeitnah und im gebotenen Umfang über die relevanten nachrichtendienstlichen Vorgänge unterrichtet“. Dies gelte grundsätzlich auch für die Information durch die Nachrichtendienste. Doch auch im Berichtszeitraum habe das Kontrollgremium „über einige besondere Vorkommnisse und Vorgänge von politischer Bedeutung erst durch Veröffentlichung in den Medien“ erfahren. Die Bundesregierung habe in diesen Fällen, teilweise auf Nachfrage durch das Gremium, nachberichtet.
Erstmalig hat sich das Gremium den Angaben zufolge im Berichtszeitraum zu Beginn jeder Sitzung zur allgemeinen Sicherheitslage vortragen lassen. „Auch wenn dadurch ein besserer Überblick über die Sicherheitslage im In- und Ausland verschafft wurde, bestehen diesbezüglich zukünftig noch Optimierungsmöglichen, insbesondere hinsichtlich Aktualität und Exklusivität der nachrichtendienstlichen Informationen“, heißt es in der Unterrichtung weiter. Gerade bei der Berichterstattung über die revolutionären Entwicklungen in arabischen Staaten und in den Staaten Nordafrikas im Jahr 2011 „wären noch detaillierte und noch exklusivere Informationen wünschenswert gewesen“.
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