Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2012
Auf die Frage der Oppositionsfraktionen, ob die Frauen, denen fehlerhafte Silikonkissen implantiert wurden, die Kosten der Explantation tragen müssen, hieß es seitens der Regierung, die gesetzlichen Krankenkassen übernähmen die Kosten für die Entfernung von Brustimplantaten, wenn von diesen eine Gesundheitsgefährdung ausgehe. Nach der Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liege eine solche Gesundheitsgefährdung bei den entsprechenden Produkten der Firma PIP sowie des niederländischen Herstellers Rofil Medical vor. Für die Kostenübernahme für die Implantatsentnahme komme es nicht darauf an, ob die ursprüngliche Implantation aus medizinschen Gründen oder als eine Schönheitsoperation erfolgte. Die Regierung wies zugleich darauf hin, dass die Krankenkassen die Betroffenen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen haben, wenn die Implantation nicht aus medizinischen Gründen erfolgte.
Das BfArM erneuerte in der Sitzung die Empfehlung, Brustimplantate der beiden Firmen aus Frankreich und den Niederlanden entfernen zu lassen, und zwar unabhängig davon, ob das Implantat offensichtlich beschädigt sei. Es könne auch bei intaktem Material Silikon ins Brustgewebe eindringen und zu erheblichen gesundheitlichen Gefährdungen führen, erläuterte das BfArM. Je länger ein solches Implantat getragen werde, desto größer sei die Gefahr. Das BfArM führte weiter aus, dass eine gesicherte Zahl der in Deutschland betroffenen Frauen nicht vor Mitte Februar vorliegen werde.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein