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In der Begründung ihres Antrags monierten die Sozialdemokraten, dass der übermäßige Einsatz von Antibiotika immer wieder diskutiert werde, aber bisher keine wirksamen Gegenmaßnahmen getroffen wurden. Verantwortlich sei unter anderem der sorglose Umgang mit diesen Mitteln in der Tierhaltung. Die dadurch entstehenden Resistenzen bei Krankheitserregern würden zu einer Hypothek auf die Zukunft. Die SPD sah einen Anknüpfungspunkt im „Überwachungssystem“. Es dürfe nicht mehr die Verantwortung bei den Ländern abgeladen werden. „Die Länder sagen dann zum Bund, gib uns mehr Möglichkeiten“, hieß es aus der Fraktion. Diese Diskussion sollte mit dem Antrag vorangebracht werden.
Ein Vertreter der Bundesregierung stellte fest, dass Hinweise aus Studien zur nicht sachgerechten Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung politischen Handlungsbedarf begründen. Es wurde vorgeschlagen, dass die Möglichkeiten der zuständigen Behörden verbessert werden könnten, indem im Rahmen eines Monitorings die Anwender besser erkannt werden können und Tierärzte Informationen über den Einsatz von Medikamenten an die Behörden übermitteln sollen. Darüber hinaus könnte ein Wirkstoffwechsel nach erfolglosen Behandlungen nur noch erlaubt werden, wenn ein Antibiogramm - eine Antibiotika-Resistenzbestimmung - erstellt wurde. Weiter hieß es, dass der Zeitraum ausgeweitet werden könnte, in dem vor der Schlachtung kein Antibiotikum an Geflügel mehr verabreicht werden darf.
Die Grünen unterstützten den Antrag der SPD, forderten aber, Antibiogramme zwingend vorzuschreiben. Ebenfalls sprach sich die Fraktion für den Ausbau der entsprechenden Datenerfassung aus. „Diese muss risikoorientiert sein und nicht nachsorgend.“ Die Grünen stellten auch die Praxis der Haltung von Tieren infrage, „die kranke Tiere produziere“. Insofern könnte der Einsatz von Antibiotika nur wirkungsvoll reduziert werden, wenn die Besatzdichten verringert und Mastdauer erhöht würden.
Auch die Linksfraktion hielt eine „ernsthafte“ Debatte über die Haltungsbedingungen für erforderlich. Besonders der Verlust der Sachkunde in den Betrieben sei besorgniserregend, „denn statt ausgebildeter Tierwirte wird immer mehr ungelerntes Personal beschäftigt“. Außerdem schlug die Fraktion vor, dass Antibiotikawirkstoffe, die in der Humanmedizin angewendet werden, generell nicht in der Tiermedizin benutzt werden dürfen.
Die Liberalen teilten die Ansicht, dass Antibiotika nur zur Heilung von Krankheiten eingesetzt werden darf. „Wir sind uns alle einig, dass dies nicht zur Vorbeugung geschehen darf“, hieß es aus der FDP. Abhilfe könnten Verbesserungen im Bestandsmanagement schaffen und die bessere Betreuung durch Tierärzte. Doch sah die Fraktion die Länder stärker in der Pflicht: „Dort gibt es Defizite in der Vollzugskontrolle.“ Dem Ruf nach mehr Regeln wurde eine Absage erteilt, weil das bestehende gesetzliche Instrumentarium nach Ansicht der FDP genügend Möglichkeiten biete.
Die CDU/CSU sprach sich ebenfalls für eine Förderung der Ausbildung im Bereich der Tierhaltung aus. Die Fraktion mahnte jedoch zur Sachlichkeit, denn es sei auch natürlich, dass Bakterien in der Umwelt vorkommen. Mit Blick in Richtung Grünenfraktion wurde dem Vorwurf entgegnet, dass die „Massentierhaltung auf Antibiotikabasis“ erfolge. Im Sinne der Tiere, die krank seien, müssten diese behandelt werden. „Das geht ohne Antibiotika nicht.“
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