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Die Legalisierung des Eigenanbaus bildet auch die Basis für die von der Fraktion vorgeschlagenen „Cannabis-Clubs“. Diese sollen im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt werden, den Eigenanbau der Pflanze an Außenstehende zu übertragen. Die Fraktion fordert, die Clubs als eingetragene Vereine zu organisieren, die überwiegend keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Der Zugang zu den Räumlichkeiten solle dabei ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern gestattet sein.
Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass eine Ungleichbehandlung von Cannabis im Vergleich zu Alkohol oder Nikotin kaum über die Schädlichkeit begründet werden könne. Während bis heute keine Todesfälle durch übermäßigen Cannabiskonsum bekannt seien, gälten in Deutschland 2,5 Millionen Menschen als alkoholabhängig. Jährlich stürben 75.000 Menschen an den direkten oder indirekten Folgen von Alkoholmissbrauch.
Als Sachverständige sind unter anderen Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin, der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen und des Deutschen Hanf Verbandes geladen. Die Anhörung findet statt im Anhörungssaal 3.301 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.
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