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In der Begründung schreibt die Fraktion, die Informations- und Mitwirkungsrechte des Bundestages würden der politischen Bedeutung, die Polizeieinsätzen zukomme, nicht gerecht. Auslandseinsätze von Polizisten hätten sich in der Vergangenheit „trotz umstrittener verfassungsrechtlicher Grundlagen zu einem ursprünglich nicht vorgesehenen Mittel der deutschen Außenpolitik entwickelt“. Die Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben werde dabei jedoch immer schwieriger. Polizeieinsätzen im Ausland könne zudem „eine politische Sensibilität zukommen, der derjenigen von Bundeswehreinsätzen nahekommt“.
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