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Damit soll demjenigen, der den Antrag auf Genehmigung zur Inbetriebnahme von Eisenbahnfahrzeugen stellt, die Verantwortung dafür zugewiesen, dass Fahrzeuge den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit an den Bau zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme genügen. Somit soll den Herstellern die Verantwortung dafür zugewiesen werden, dass die Fahrzeuge bei der Inbetriebnahme sicher sind. Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, durch die dem Eisenbahn-Bundesamt die Festlegung von technischen Einzelheiten für Planung, Bemessung und Konstruktion von Betriebsanlagen der Eisenbahn des Bundes übertragen werden kann.
Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme insgesamt sechs Änderungsvorschläge, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise zustimmte.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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