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Wie es in dem Antrag weiter heißt, soll sich der Untersuchungsausschuss „ein Gesamtbild verschaffen zur Terrorgruppe ,Nationalsozialistischer Untergrund‘, ihren Mitgliedern und Taten, ihrem Umfeld und ihren Unterstützern sowie dazu, warum aus ihren Reihen so lange unerkannt schwerste Straftaten begangen werden konnten“. Auf der Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse soll der Ausschuss zudem „Schlussfolgerungen für Struktur, Zusammenarbeit, Befugnisse und Qualifizierung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden und für eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus ziehen und Empfehlungen aussprechen“.
Dazu soll der Untersuchungsausschuss der Vorlage zufolge klären, „welche Informationen den Sicherheits- und Ermittlungsbehörden vom 1. Januar 1992 bis zum 8. November 2011 zu den Personen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, zu den sie unterstützenden Personen und Organisationen sowie zu den der Terrorgruppe ,Nationalsozialistischer Untergrund‘ oder ihren Mitgliedern zugeordneten Straftaten vorlagen oder bei sachgerechtem Vorgehen hätten vorliegen müssen“. Geklärt werden soll auch, wie diese Erkenntnisse jeweils in den Behörden bewertet wurden, wie sie „gegebenenfalls zum damaligen Zeitpunkt sachgerecht hätten bewertet werden müssen und welche Aktivitäten durch die Behörden hinsichtlich dieser Personen und Straftaten jeweils erfolgten oder bei sachgerechtem Vorgehen hätten erfolgen müssen“. Zudem soll der Ausschuss laut Antrag unter anderem prüfen, ob und wie die Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt „in allen Bereichen (Repression, Prävention, Sensibilisierung der verantwortlichen Stellen) verbessert werden muss und kann“.
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