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Die Abgeordneten erläutern, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Tarifverträge auf Antrag der Tarifparteien für allgemeinverbindlich erklären könne, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt seien: „Erstens stellt das Ministerium ein öffentliches Interesse an dem Tarifvertrag fest. Zweitens beschäftigen die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte aller unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Personen (50-Prozent-Quorum).“
Mit dem Quorum sehe das deutsche Recht eine Voraussetzung vor, „die immer schwer zu erfüllen ist und in Zukunft kaum noch zu erfüllen sein wird“, betont die SPD-Fraktion. Die Tarifbindung in Deutschland sinke seit den 1990er Jahren beständig und im Vergleich zu anderen europäischen Staaten dramatisch. Das 50-Prozent-Quorum sei ein Indikator, „der zum einen unverhältnismäßig hohe Hürden für die AVE schafft und zum anderen das Kräfteverhältnis zugunsten des Arbeitgeberlagers in ungerechtfertigter Weise verschiebt“, heißt es im Antrag weiter.
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