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Der Erste Untersuchungsausschuss geht der Frage nach, ob es bei der Entscheidung der Bundesregierung, sich bei der Suche nach einem atomaren Endlager auf den Standort Gorleben zu beschränken, zu politischen Einflussnahmen oder Manipulationen gekommen ist. „Mir ist aus meiner Tätigkeit und Akteneinsicht sowie vielen Gesprächen nie der Nachweis im Sinne einer Verschwörung gekommen, man habe die Augen zugemacht nach dem Sinne: ‚Es könnte ja gut gehen‘“, sagte Schneider.
Zu Studien der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) aus den neunziger Jahren über alternative Standorte sagte Schneider: „Man konnte nie sicher sein, was herauskommt.“ Daher habe es Endlagerforschung in mehreren Ministerien gegeben für den Fall, dass Gorleben nicht zur Verfügung stehen würde.
Befragt zu den Kriterien der Endlagersuche sagte Schneider: „Ich kann mich nicht erinnern, dass die Formel gebraucht wurde, man müsse das am besten geeignete Endlager suchen, sondern das bestmögliche.“ Daraufhin habe er im Bundesumweltministerium (BMU) gemeint, dass „man auch einmal rund um den Globus schauen und eine Endlagerungsmöglichkeit im Ausland betrachten sollte“.
Ferner berichtete Schneider über die Rechtsstreite, welche der Bund mit dem Land Niedersachsen im Zuge der Endlagererkundung in den neunziger Jahren führte. „Wir haben die Rechtsprechung des Bundes – Gorleben sollte weitergeführt werden – umgesetzt.“ Der gesetzliche Auftrag sei vorhanden gewesen. „Das Vorgehen sehe ich als übliches Verfahren an.“ Die Schadensersatzforderungen des Bundes an das Land Niedersachsen wegen verzögerten Erkundungsarbeiten habe das BMU als Ultima Ratio angesehen. „Das war aber in Gorleben notwendig.“ Er habe mehrfach gehört, dass mit Hinblick auf Risiken des verwaltungsrechtlichen Verfahrens die Referate, der Abteilungsleiter und gar der Staatssekretär im niedersächsischen Landesumweltministerium dafür plädiert hätten, den bergrechtlichen Anträgen des Bundes zur Erkundung zu folgen. Die Ministerin habe indes anders entschieden. „Das habe ich aber nie nachprüfen können.“
Die Vernehmung des Zeugen sollte am Nachmittag fortgesetzt werden.
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