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Der Bundestag hatte am vergangenen Donnerstag die Einsetzung des Untersuchungsausschusses beschlossen. Der entsprechende Antrag aller fünf Fraktionen (17/8453) wurde einstimmig verabschiedet. Der Ausschuss soll sich ein Gesamtbild verschaffen zur Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“, ihren Mitgliedern und Taten, ihrem Umfeld und ihren Unterstützern sowie dazu, warum aus ihren Reihen so lange unerkannt schwerste Straftaten begangen werden konnten. Auf der Grundlage so gewonnener Erkenntnisse soll das Gremium Schlussfolgerungen für Struktur, Zusammenarbeit, Befugnisse und Qualifizierung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden und für eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus ziehen und Empfehlungen aussprechen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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