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Der Antrag umfasst zum einen Forderungen, die behinderten Menschen einen barrierefreien Zugang zu den Gebäuden des Kultur- , Wissenschafts- und Medienbereiches gewährleisten soll. Dies müsse sowohl bei Neubauten, Restaurierungen und Umbauten umgesetzt werden. Vor allem bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand oder bei der Vergabe von Fördermitteln müsse dies berücksichtigt werden. Zudem sollen die audiovisuellen Medien durch die Nutzung von Untertiteln, Gebärdensprache und Audiodeskriptionen für seh- und hörbehinderte Menschen zugänglich gemacht werden. Dies gelte vor allem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, auf die Bundesländer sei entsprechend einzuwirken. Entsprechende Vorgaben sollen auch für die Filmförderung des Bundes gelten. Für die Internetangebote des Bundes fordert die SPD-Fraktion ebenso eine stärke Berücksichtigung der Belange von behinderten Menschen.
Die Sozialdemokraten setzten sich zudem für den vermehrten Gebrauch der Gebärdensprache und der sogenannten „Leichten Sprache“, mit der vor allem Menschen mit geringen sprachlichen Fähigkeiten erreicht werden können, bei öffentlichen Informationsangeboten ein. Dies gelte auch für die Informations- und Kommunikationsangebote des Deutschen Bundestages.
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