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Der Bundesrechnungshof erkennt zwar die besonderen Gegebenheiten kleiner Betriebe an, ist jedoch andererseits überzeugt, dass der nach Durchschnittssätzen ermittelte Gewinn die tatsächlichen Einkünfte nicht realitätsnah wiedergibt. Daher wird eine vereinfachte Gewinnermittlung auf Basis der tatsächlichen Betriebseinnahmen empfohlen. Die Ausgaben müssten nicht gesondert aufgezeichnet, sondern könnten nach einem pauschalen Anteil von den Einnahmen abgezogen werden.
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