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In der Antwort verweist die Regierung darauf, den Krankenhäusern mit der Änderung ein Instrument an die Hand zu geben, bereits frühzeitig Personal zu binden. „Die Studierenden, die eine qualitativ gute Ausbildung an diesen Krankenhäusern erfahren haben, sind eher geneigt, dort auch ihre fachärztliche Weiterbildung anzuschließen und auch darüber hinaus in diesem Krankenhaus ihre berufliche Laufbahn fortzusetzen“, heißt es in der Vorlage. Dadurch könne dem sich abzeichnenden Ärztemangel insbesondere in ländlichen Regionen, wo die Zahl der offenen Stellen an den Krankenhäusern besonders hoch ist, frühzeitig Rechnung getragen werden.
Weiter schreibt die Regierung, die Universitäten behielten über das Logbuch „das maßgebliche und gestaltende Einflussrecht auf den Inhalt und die Qualität der Ausbildung“. Die Lehrkrankenhäuser müssten gewährleisten, dass sie das Logbuch der jeweiligen Universität einhalten. Damit habe die Universität letztlich auch Einfluss auf die Auswahl der Lehrkrankenhäuser, heißt es in der Antwort. Das Logbuch gelte sowohl für die Ausbildung am Universitätskrankenhaus als auch an den außeruniversitären Krankenhäusern.
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