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Auf nationaler Ebene werde die zivile Sicherheitsforschung durch das Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ festgelegt, deren einziger Gegenstand die zivile Sicherheit der Bürger sei. Im Rahmen der Antragsprüfung hält es die Bundesregierung der Antwort zufolge für notwendig, dass beteiligte Unternehmen und Institute auf die Einhaltung ethischer, sozialer, ökologischer und völkerrechtlicher Standards überprüft werden.
Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Anfrage „erhebliche Zweifel“ über die Einbeziehung menschenrechtlicher Kriterien bei der derzeitigen Gestaltung der internationalen Forschungskooperation im Rahmen der von EU und dem Ministerium für Bildung und Forschung finanzierten Sicherheitsforschungsprogramme angemeldet.
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