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Wie aus der Vorlage hervorgeht, waren Ende 2010 in der sozialen Pflegeversicherung von den ambulant Pflegebedürftigen rund 968.000 der Pflegestufe Eins (erhebliche Pflegebedürftigkeit) zugeordnet. Das entspreche einem Anteil von 61,3 Prozent. In der Pflegestufe Zwei (schwere Pflegebedürftigkeit) waren laut Regierung rund 472.000 Menschen, was einem Anteil von 29,9 Prozent entspreche. Der Pflegestufe Drei (schwerste Pflegebedürftigkeit) seien rund 138.000 Menschen zugeordnet gewesen.
Von den vollstationär versorgten Personen seien Ende 2010 rund 291.000 (gleich 41 Prozent) in Pflegestufe Eins, 279.000 (gleich 39,3 Prozent) in Pflegestufe Zwei und 140.000 (gleich 19,7 Prozent) in Pflegestufe Drei eingruppiert gewesen, schreibt die Regierung. Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich sei der Anteil der der Pflegestufe Eins zugeordneten Personen gestiegen.
Weiter heißt es, bei den Leistungsarten habe das Pflegegeld weiterhin die größte Bedeutung. Im Jahresdurchschnitt 2010 wählten 44,8 Prozent diese Leistungsart, die Versicherte erhalten, wenn ihre Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde übernommen wird. Eine vollstationäre Pflege nahmen den Angaben zufolge 26,5 Prozent der Pflegebedürftigen in Anspruch, eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen 13,3 Prozent sowie 7,8 Prozent ausschließlich Pflegesachleistungen.
Wie aus der Unterrichtung hervorgeht, bezogen Ende 2010 in der privaten Pflegepflichtversicherung rund 99.000 Menschen ambulante und rund 43.000 Menschen stationäre Leistungen.
Die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung betrugen den Angaben zufolge im Jahr 2010 21,78 Milliarden Euro, die Ausgaben 21,45 Milliarden Euro. Der Überschuss betrug demnach 340 Millionen Euro. Laut Unterrichtung betrug der Mittelbestand Ende 2010 5,13 Milliarden Euro.
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