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Trotz Einigkeit in der Sache fand ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8354) zu verbindlichen Offenlegungspflichten von Rohstoffunternehmen im Ausschuss keine Mehrheit. Die Fraktion begrüßt darin die Vorschläge der EU-Kommission vom Oktober 2011, nach denen im Rohstoff- und Forstsektor tätige Unternehmen verpflichtet werden sollen, „ihre Zahlungen an Regierungen der Länder, in denen sie Rohstoffe fördern“ nach Ländern und Projekten aufgeschlüsselt offenzulegen. Die Vorschläge orientierten sich an Artikel 1504 des US-amerikanischen Dodd-Frank-Acts, gingen jedoch darüber hinaus: So wolle die EU-Kommission neben den Bereichen Gas, Öl und Mineralien auch den Forstsektor einbeziehen und zudem große Unternehmen zur Transparenz verpflichten, die nicht-börsennotiert sind, heißt es im Antrag, der am Donnerstag auch auf der Tagesordnung des Plenums steht.
Die Grünen fordern die Bundesregierung darin auf, die Vorschläge der Kommission „aktiv und vollumfänglich zu unterstützen und ihre Umsetzung auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene zügig in die Wege zu leiten“. Außerdem solle sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die in den Kommissions-Vorschlägen enthaltenen Ausnahmeregelungen zu beseitigen. Eine Vertreterin der Fraktion äußerte im Ausschuss die Befürchtung, dass die Bundesregierung mit einer geplanten Anhörung des Bundesverbandes Deutscher Industrie (BDI) zwar die Unternehmen im Beratungsprozess ins Boot hole, nicht aber Nichtregierungsorganisationen: „Wer etwas von den Katzen wissen will, muss auch mit den Mäusen sprechen“, sagte die Abgeordnete.
Die SPD-Fraktion, die für den Antrag der Grünen votierte, hob insbesondere die vorgesehene Offenlegung jedes einzelnen Rohstoffförderprojekts hervor: Ohne diesen Projektbezug wäre die geplante EU-Richtlinie eine „stumpfes Schwert“, sagte ein Vertreter der Fraktion. Die Linke begrüßte die Pläne der EU-Kommission, enthielt sich aber bei der Abstimmung zum Grünen-Antrag: Man könne von den im Rohstoffsektor tätigen Unternehmen „deutlich mehr Verantwortung verlangen“, sagte ihr Vertreter.
Genau in diesem Punkt meldeten die Koalitionsfraktionen Zweifel an: Sowohl Union und FDP-Fraktion begrüßten die Vorschläge aus Brüssel, gaben aber zu bedenken, dass sie noch einige ungeklärte Fragen – etwa die Auswirkungen für Unternehmen – enthielten. Den Antrag der Grünen lehnte Unionfraktion ab, weil „er zu viel auf die Unternehmen abwälzen“ wolle. Die Verantwortung für nachhaltige Entwicklung, etwa für den „Aufbau von Wertschöpfungsketten“ und Bildungssystemen liege zuallererst in der Verantwortung der Regierungen der Entwicklungsländer selbst, sagte ein Vertreter der Unionsfraktion. Die FDP-Fraktion nannte die Grünen-Initiative zwar einen in Teilen „guten Antrag“, lehnte ihn aber ebenfalls ab. Es müsse darauf geachtet werden, dass Unternehmen „keine überbordende Bürokratie“ aufgebürdet würde, sagte ein Vertreter der Fraktion.
Die vom Ausschuss zum Gespräch geladene Entwicklungsexpertin Heidi Feldt betonte, dass der weltweite Rohstoffhandel in vielen Bereichen von einigen wenigen Großkonzernen kontrolliert werde, man in diesem Fall also kaum von bürokratischer Überforderung sprechen könne. Kleine und mittelständische Unternehmen hingegen würden in der Regel von der geplanten Richtlinie nicht betroffen sein - sofern sie nicht marktbeherrschend sind.
Gudrun Kopp wies darauf hin, dass der Beratungsprozess auf EU-Ebene noch bis ins Frühjahr andauern werde, konkrete Ausführungsbestimmungen der EU-Kommissionspläne fehlen würden und diese auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht unumstritten seien. Die Anhörung des BDI durch die Bundesregierung nannte Kopp „sehr einleuchtend“, weil die Unternehmen der Adressat des Brüsseler Vorhabens seien. Das bedeute wiederum nicht, dass Nichtregierungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit vom weiteren Beratungsprozess auf EU-Ebene ausgeschlossen seien, betonte Kopp.
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