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Diese Gesellschaften unterliegen zwar der Körperschaftsteuer. Schachteldividenden aus dem Ausland sind jedoch nach den Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei. Das Problem besteht darin, dass Gewinnanteile für persönlich haftende Gesellschafter in diesen Fällen ebenfalls steuerfrei sind, wenn die Steuerpflicht in Doppelbesteuerungsabkommen nicht ausdrücklich geregelt wird. Dies ist nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHK) bei einigen Doppelbesteuerungsabkommen nicht der Fall. Genannt werden Abkommen mit Frankreich, Luxemburg, Großbritannien, Niederlande, USA, Portugal, Pakistan und Indien“. Diese erst durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs ins Blickfeld geratene Regelungslücke könnte zu einem Steuerschlupfloch werden, das den Staat nach Ansicht der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Steuerausfälle im dreistelligen Millionenbereich, vielleicht sogar in Milliardenhöhe, bringen könnte.
Die Koalitionsfraktion haben deshalb einen Änderungsantrag für die ohnehin geplante Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (17/8235) vorbereitet. Darin heißt es, die Steuerfreiheit von Dividenden aus ausländischen Schachtelbeteiligungen (Schachtelprivileg) werde nur Kapitalgesellschaften gewährt. Es müsse daher ausgeschlossen werden, dass die Steuerfreiheit natürlichen Personen zukomme.
Dietmar Gosch, Vorsitzender Richter des für Doppelbesteuerungsabkommen zuständigen 1. Senats des Bundesfinanzhofs, warnte davor, völkerrechtliche Abmachungen zu brechen. Die Beteiligten würden nur die Doppelbesteuerungsabkommen anwenden. Dagegen empfahl Professor Lorenz Jaras, den Entwurf der Koalition zunächst umzusetzen und später die Sache grundsätzlicher anzufassen. Schlimmer als die Steuerfreiheit von Dividenden sei die Steuerfreiheit von Erträgen von im Ausland gekauften Firmen, während die Kreditzinsen für den Kauf dieser Firmen im Inland steuerlich geltend gemacht würden. Das sei ein Skandal.
Für Rechtsanwalt Falko Tappen sind nicht Doppelbesteuerungsabkommen das Hauptproblem, sondern die Unübersichtlichkeit der Rechtsform KGaA. Deren Besteuerung sei ein „massives innerstaatliches Problem“. Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer empfahl, die KGaA-Besteuerung auf die richtigen Füße zu stellen. Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHK) wiederum erklärte, die von der Koalition aufgestellte, aber nicht belegte Behauptung von Steuerausfällen im unteren dreistelligen Millionenbereich könne nicht als Rechtfertigung dienen und die gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken beseitigen. Der DIHK empfahl die Nachverhandlung der Doppelbesteuerungsabkommen. Auch die Bundesteuerberaterkammer sprach sich für Nachverhandlungen aus.
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