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Raimund Bartella, Kulturreferent beim Deutschen Städtetag stellte das sogenannte Kooperationsverbot als Folge der Föderalismusreform II zwischen Bund und Ländern in der Kultur prinzipiell in Frage. Die meisten Kommunen in Deutschland hätten zwar ihre Kulturetats trotz der Finanzkrise in den vergangenen Jahren halten können und die Haushaltsdefizite seien geringer ausgefallen als befürchtet, allerdings seien die Kommunen strukturell unterfinanziert. Den im vergangenen Jahr von verschiedenen Seiten geforderten Nothilfefonds Kultur des Bundes für die Kommunen beurteilte Bartella zurückhaltend. Zum einen sei er aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu realisieren, zudem ändere er nichts an den grundlegenden Problemen. Bartella plädierte für eine aufgabengerechte Verteilung der Finanzmittel zwischen Bund, Ländern und Kommunen. In diesem Sinne äußerte sich auch Jörg Freese, Beigeordneter beim Deutschen Landkreistag. Die finanzielle Lage von Kommunen und Kreisen sei weiterhin angespannt. In den kommenden Jahren werde sich zudem der durch die Schuldenbremse vorgegebene Sparzwang noch verschärfen und die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Kommunen sei sehr stark von konjunkturellen Schwankungen abhängig. Allerdings plädierten Freese und Bartella übereinstimmend für die Beibehaltung der Gewerbesteuer solange keine realisierbare Alternative gefunden werde.
Auch die niedersächsische Kulturministerin Johanna Wanka sprach sich für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen in der Kulturpolitik aus. Dafür müsse man aber nicht den Grundsatz kippen, dass die Kulturhoheit bei den Ländern liege. Es gebe schon jetzt Möglichkeiten für den Bund, Ländern und Kommunen unter die Arme zu greifen, etwa über die Projektförderung der Bundeskulturstiftung. Diese könne ausgebaut werden. Eine Absage erteilte Wanka an einen Nothilfefonds Kultur des Bundes. Unabhängig davon, dass er nicht verfassungskonform sei, schaffe er auch lediglich falsche Anreize an die Kommunen, die nicht alle unverschuldet in die Schuldenfalle geraten seien.
Möglichkeiten für ein verstärktes Engagement des Bundes in der Kulturpolitik ohne Aushebelung des Kooperationsverbotes offerierte der Rechtswissenschaftler Winfried Kluth von der Universität Halle. Er verwies auf das starke bürgerschaftliche Engagement im Kulturbereich in den Kommunen. Dies werde vom Bund bereits gefördert und könne weiter ausgebaut werden. Es sei juristisch schwierig, von einem abstrakten Kooperationsverbotes zu sprechen, dies müsse von Einzelfall zu Einzelfall geprüft werden. Klar sei allerdings, dass der Bund im Kulturbereich keine Gelder direkt an die Kommunen fließen lassen könne.
Breite Unterstützung erhielt Kulturministerin Wanka für ihre Forderung nach einer besseren Statistik zur Kulturpolitik. Es mangle derzeit an verlässlichen Daten in Bezug auf die Anbietern und die Nutzer von Kulturangeboten. In der Kultusministerkonferenz der Länder werde derzeit darüber beraten, wie dies gewährleistet werden könne.
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