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Die Vorwürfe der ägyptischen Staatsanwaltschaft gegenüber der Stiftung seien „haltlos“, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Gegen die Mitarbeiter sei Anklage wegen „angeblicher verbotener Aktivitäten und illegaler Annahme von Geldern aus dem Ausland“ erhoben worden. Das Vorgehen der ägyptischen Behörden verletze rechtstaatliche Prinzipien, schreiben die Abgeordneten weiter und verweisen darauf, dass die politischen Stiftungen eine „wichtige Rolle“ in der 2011 ins Leben gerufenen Transformationspartnerschaft mit den Ländern Nordafrikas spielten. Deutsche Fördermittel für den Aufbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen flössen zu großen Teilen in die Projektarbeit der politischen Stiftungen. Diese seien in ihrer Arbeit politisch unabhängig „und nur an Recht und Gesetz sowie die Stiftungsrechtlinien“ gebunden. Die Anklage sei umso „unverständlicher, als Deutschland sich umfassend, auch finanziell, und stets in Absprache mit der ägyptischen Seite für den demokratischen Wandel in Ägypten engagiert“.
Union und FDP fordern die Bundesregierung auf, „unmissverständlich klar zu machen“, dass eine freie Betätigung der deutschen politischen Stiftungen „von großer Bedeutung ist für die weitere Unterstützung der demokratischen und wirtschaftlichen Entwicklung Ägyptens“.
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