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Dieses Wachstum gehe einher mit einer Stärkung des Wettbewerbs, heißt es weiter. Vor allem im Schienenpersonennahverkehr seien Marktanteilsgewinne bei den Wettbewerbern der Deutschen Bahn AG (DB AG) zu verzeichnen gewesen. Im Schienengüterverkehr habe der Anteil der Wettbewerber in etwa auf Vorjahresniveau gelegen. Die DB AG habe damit die in der Krise eingetretenen Marktanteilsverluste im Aufschwung nicht mehr wettmachen können. Da zudem bis 2015 rund 50 Prozent des Gesamtmarktes im Schienenpersonennahverkehr neu ausgeschrieben werde, sei auch dadurch ein „kräftiger Schub“ für den Wettbewerb zu erwarten.
Um so wichtiger sei es, dass die Bundesnetzagentur für faire Rahmenbedingungen beim Zugang zu Eisenbahninfrastruktur stehe, heißt es im Tätigkeitsbericht. Bei der Aufsicht über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur habe die Bundesnetzagentur die reellen Entscheidungen durch Sicherstellung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen vorangetrieben. So sei etwa die DB Netz AG verpflichtet worden, interessierten Wettbewerbern Zugang zu den unternehmenseigenen Betriebszentralen einzuräumen. In den Betriebszentralen wird unter einander geregelt, in welcher Reihenfolge Züge bei Fahrplanabweichungen die jeweiligen Trassen benutzen dürfen.
Die Bundesregierung betonte in ihrer Stellungnahme ihr Ziel, im Eisenbahnbereich die Förderung und Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs auf den Eisenbahnmärkten sicherzustellen. Damit sei die Steigerung des Anteils der schienengebundenen Personen- und Güterverkehre im gesamten Verkehrsaufkommen verbunden.
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